امروز : چهارشنبه, ۱۲ مهر , ۱۴۰۲
فيلم: کمیته قانون اساسی: همه پرسی “لغو هزینه GIS”
Title:کمیته قانون اساسی: همه پرسی “لغو هزینه GIS” در کمیته قانون اساسی، نشست علنی با حضور کارشناسان درباره همه پرسی «لغو عوارض GIS» در دستور کار قرار دارد. © ریاست پارلمان / APA Braintrust قسمتي از متن فيلم: Ministerin für frauenfamilie Integration und die Öffentlichkeit ist auch erinnern ja der Livestream ist gestartet gut ich […]
Title:کمیته قانون اساسی: همه پرسی “لغو هزینه GIS”
در کمیته قانون اساسی، نشست علنی با حضور کارشناسان درباره همه پرسی «لغو عوارض GIS» در دستور کار قرار دارد. © ریاست پارلمان / APA Braintrust
قسمتي از متن فيلم: Ministerin für frauenfamilie Integration und die Öffentlichkeit ist auch erinnern ja der Livestream ist gestartet gut ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und begrüße offiziell jetzt die geladenen Experten ebenfalls darf ich die Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal sowie die ZuseherInnen und Zuseher im Livestream herzlich begrüßen zwischen
Den Club wo wurde für das jährigen Folgen der Ablauf vereinbart persönliche Stellungnahme des bevollmächtigen des Volksbegehrens insgesamt höchstens zehn Minuten da dann jemand da ist fällt das aus dann Statements der Experten zu je höchstens fünf Minuten Reihenfolge ÖVP Sozialdemokraten freiheitliche grüne Neos dann Stellungnahme der Ausschussmitglieder bzw Fragen an die
Experten jeder Fraktion stehen hier fünf Minuten zur Verfügung abschließende Stellungnahme des Bevollmächtigten auch das entfällt wieder wir gehen in die Debatte ein und ich darf zuerst Herren Sektionschef dr Albert Herr Abgeordneter zu Geschäft Zuordnung danke Vorsitzende Frage weil wir gehört haben dass er jetzt live gestreamt wird
Eine Frage sind sie informiert gibt es auch einen Livestream beim ORF oder wird da maulkorbellas vom fortgesetzt die Sitzungen des verfassungsausschusses sind außer bei Ausnahmen nicht öffentlicher Abgeordneter jetzt haben sie einen Livestream das ist eben eine der Ausnahmen die vorgesehen ist wenn sie mich nach einer generellen Meinung zu
Diesem Thema Fragen würde ich meinen dass eine gewisse Öffentlichkeit Ausschüssen nicht schaden würde und wir sollten das einmal insgesamt debattieren welche gibt es schon gewissen Diskussionsbedarf oder ORF streamt jetzt diese Sitzung nicht also nein interessant könnte Signal von Parlamente übernehmen gut danke wir haben die Geschäftsordnung wie sie ist und nach
Der haben wir zu handeln und das tun wir gibt’s noch Anmerkungen dazu es ist nicht der Fall dann darf ich jetzt den gescheiter werden auch damit man sie sehen kann beim Rednerpult zu reden bitte schön und fünf Minuten wäre das Ziel herzlichen Dank Herr vorsitzenderin das vorliegende Volksbegehren betrifft
Das Thema Finanzierung des ORF in diesem Themenkreis ist doch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom vergangenen Jahr neue Dynamik gekommen der VfGH hat Teile des ORF-Gesetzes für verfassungswidrig erkannt konkret jene Teile die eine Finanzierung mittelsprogrammen Geld wohlgo gisgebühr vorgesehen haben der Gesetzgeber ist jetzt gefordert dringend und zwingend neue Regelungen zu treffen
Ich möchte die fünf Minuten nutzen um zum einen auf das Erkenntnis einzugehen zum anderen die Optionen des Gesetzgebers darzustellen und zum dritten die jetzt vorgeschlagene Regelung kurz zu besprechen zum Erkenntnis der Verfassungsgerichtshof hat festgehalten dass jenere Regelung wonach Personen die ausschließlich das rundumangebot das orf-online Wahrnehmen also streamen in das Programm Entgelt verfassungswidrig
Sein konkret begründet hat das mit einem Verstoß gegen das BVG Rundfunk das Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks ganz allgemein dass bei der Finanzierung durch Nutzer alle potenziellen Nutzer in die Finanzierung eingebunden sein müssen es darf also nicht eine Nutzergruppe beispielsweise die Streamer ausgeschlossen sein aus der Finanzierung
Generell leitet der Gerichtshof aus dem bvg-rundfunk eine finanzierungsgarantie des ORF des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der einfache Gesetzgeber hat also die verfassungsrechtliche Pflicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausreichend zu finanzieren damit dieser seine natürlichen Auftrag erfüllen kann der Verfassungsgerichtshof sagt aber nicht welches konkrete Finanzierungsmodell zu wählen ist er sagt da hat der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum
Welche Optionen hätte der Gesetzgeber theoretisch erstens wäre es denkbar und das verfassungsrechtliche Sicht wohl zulässig die bestehende Geräteabgabe zu erweitern und zwar zu erweitern um internetfähige Geräte also Handys Tablets Tablets und so weiter das hätte aber offensichtlich zur Folge dass eine Norma Verwaltungs- Verhältnis zu Unabhängigkeit des ORF ein drittes Modell würde jetzt
Wohnsitz anknüpfen und jedem Haushalt eine Beitragspflicht auferlegen demnach werden alle potenziellen Nutzer auch zu Finanzierung beitragen und einzelne Nutzergruppen nicht ausgeschlossen werden ich komme zum letzten Punkt zum vorgeschlagenen Modell im heutigen Verfassungsausschuss wird eine Novelle des ORF-Gesetzes und die Schaffung eines orf- darin ist eine Finanzierung über einen orf-
Es soll damit die das dritte von mir skizzierte Modell nämlich das Anknüpfen am Wohnsitz gewählt werden bestehende befreiungs- Prinzip festgehalten wird das bedeutet dass der ORF nicht mehr Mittel bekommen darf schon als unionsrechtlicher Sicht als er für die Erfüllung seines öffentlich-rechtlichen Auftrags benötigt ich komme zum Ende mit dem vorgeschlagenen Modell des
Orf-beitrags mit dem Modell gewählt dass den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird und dementsprechend aus der Verfassungsgerichtshof im Juni vergangenen Jahres ausgeführt hat es werden potenziell alle Nutzer einbezogen und ich komme zum Ende der einfache Gesetzgeber kommt damit seiner Pflicht nach eine ausreichende Finanzierung des öffentlichen Rundfunks sicherzustellen danke vielen Dank Herr Magister Bild bitte
Ich danke Vorsitzender und Herren Abgeordnete ich bin Rechtsanwalt und beschäftige mich schwerpunktmäßig mit Medienrecht und freue mich hier bei Ihnen sprechen zu dürfen ich würde von der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion gebeten zum Volksbegehren gisgebühr abschaffungsstellung zu nehmen zur Erinnerung das Volksbegehren spricht sich für die Abschaffung der Rundfunkgebühren aus und begründet ist
Damit dass die Programmqualität des ORF abnehme dass der öffentliche Bildungsauftrag nicht erfüllt werde das Führungspositionen im Unternehmen parteipolitisch besetzt würden und das wichtige Sport Ereignisse nicht mehr übertragen werden lediglich zu finanzieren von Höhe 1 seine streng Zwecke widmete Gebühr nach Auffassung der UnterzeichnerInnen es ist schade dass die Vertreter des
Volksbegehrens heute nicht anwesend sind vielleicht auch ein bisschen einen Missachtung der UnterzeichnerInnen Unterzeichner weil das volksbegehrt wirft doch zu Recht die Frage auf ob der mit der Rundfunkgebühr finanziert der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF nach erfüllt wird diese Frage ist zu diskutieren und muss auch immer wieder neu diskutiert werden ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat
Definitionsgemäß die Aufgabe Fernsehen und Hörfunk im öffentlichen Interesse zu erbringen in den Paragraphen 3 bis 5 des us-gesetzes hat der Gesetzgeber diesen öffentlich-rechtlichen Auftrag mit den Stichworten Versorgung Versorgungsauftrag Informationsauftrag und unterhaltungsauftrag definiert paragraphie Absatz 2 des us-gesetzes sieht ein differenziertes Gesamtprogramm von Information Kultur Nachrichten Unterhaltung Sport für alle das
Anzubieten sei wobei die jeweiligen Anteile in einem angemessenen Verhältnis zueinander zu stehen haben sehr geehrte Damen und Herren im Zeitalter des Missbrauchs von Medien nicht nur den neuen sozialen Medien sondern auch der herkömmlichen linearen Medien für Desinformation Fake News und Desintegration und einem starken öffentlichen Rundfunk eine ganz
Besonders große Aufgabe zu ohne die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann diese Aufgabe nicht durchgeführt werden und könnte der ORF nicht bestehen wir sehen das auch an den anboten der deutschen Privatsender die nach Österreich einstrahlen oder in Österreich empfangbar sind oder an den österreichischen Sendern die privat geführt werden auch wenn diese einige
Interessante Programmangebote durchaus haben ist insgesamt das Programm Niveau des privatgrundfuns mit dem eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht vergleichbar ohne die Rundfunkgebühr könnte der ORF in einem so kleinen Medienmarkt wie die österreichischen dieses umfassende Programmangebot nicht liefern er produziert österreichischen Content er finanziert österreichischen Content ein gutes österreichischen Films wird auch
Mit Hilfe des ORF finanziert und produziert unter ORF ist der größte Auftraggeber der heimischen Kreativwirtschaft vor allem aber sehr geehrte Damen und Herren hat der öffentlich rechtliche Rundfunk eine wichtige demokratiepolitische Funktion er fördert die freie Meinungsbildung und die öffentliche Kommunikation noch immer ist die Zeit im Bild die wichtigste Nachrichtensendung Österreichs die
Übrigen nachrichtenbeiträge und politischen diskussionssend durch die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks ist auch sichergestellt dass es dauerhaft zu diesen Debatten kommen kann niemand kann Gewehr dafür leisten dass in den österreichischen Ablegern deutsche Privatsender oder in ServusTV von Red Bull die demokratische Vielfalt dauerhaft auch in der politischen Berichterstattung vorkommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Kommt als Leitmedium und Quelle hochwertigere Information gerade heute eine besondere Rolle zu erst gesetzlich verpflichtet eine vielfältige meinungs- das scheinen auch die Initiatoren und UnterzeichnerInnen des Volksbegehrens zu erkennen weil der Hinweis dass eine Zweck gewidmetische Gebühr zu finanzieren von Ö۱ legitim sei deutet darauf hin ohne Gebühr wäre nämlich ein
Rundfunksender wie eins nicht aufrecht erhaltbar ein Sender der als einziger österreichischer Sender werbefrei ein Bündel von Informationen Kultur bietet und daher einen wichtigen Anker im österreichischen Medien Leben bietet die Kritik des Volksbegehrens an der parteipolitischen Besetzung von Führungspositionen im ORF so werden der Konstruktion des Stiftungsrates die soll allerdings ernst genommen werden meine
Damen und Herren ich habe selbst die Ehre gehabt sieben Jahre lang den Stiftungsrat anzugehören und ich hatte leider viel zu oft den Eindruck dass in diesem Gremium nicht Interesse des Unternehmens im Vordergrund gerückt werden nicht Interessen des öffentlichen Rundfunks in allen Fragen im Vordergrund stehen leider hat die gerade aktuell laufende Novellierung
Meines Erachtens die Besetzung des Stiftungsrates neu zu regeln in diesem Gremium wäre die Auswahl seiner Mitglieder nach fachlichen Kriterien statt bisher nach politischen und regionalpolitischen wünschen dringend erforderlich und die Unabhängigkeit des ORF von politischen Tagesgeschäft sicherzustellen das ist eine Aufgabe die sie vielleicht noch wahrzunehmen haben vielen Dank
Vielen Dank Herr Dr Ort bitte vielen Dank ich darf mich kurz vorstellen ich bin Rechtsanwalt und Professor für Finanzrecht und nehme daher insbesondere zum ORF Beitrag als wichtigen finanzierungsbestandteil Stellung Punkt eins der orf-beitrag ist eine neue Beihilfe und muss daher von der Europäischen Kommission notifiziert werden offenbar hat man den alten
Das alte Programm Entgelt die sogenannte GIS-Gebühr schon einmal der Kommission bekannt gegeben allerdings ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sehr streng jede Verkleinerung einer Beihilfe muss als neue Beihilfe notifiziert werden hier hat man die Beihilfe nicht verkleinert sondern vergrößert in dem Jahr der Kreis der beitragspflichtigen durch den geplanten orf-beitrag massiv
Ausgeweitet werden soll daher auf jeden Fall eine Beihilfe die von der Kommission notifiziert werden muss das wird auch dadurch bestärkt und damit komme ich zur Punkt 2 dass ihm Gesetz über den orf-beitrag eine Kompensation vorgesehen ist Paragraph 31 Absatz 11 und zwar für den Entfall der Vorsteuerabzugsberechtigung durch den
ORF das ist von diesen entfallen der Vorsteuerabzugsberechtigung kommt ganz klar der orf-beitrag wäre jetzt geplant ist ist keine Gegenleistung für eine Leistung durch das ORF weil ja jeder diesen orf-beitrag Zahlen muss egal ob das Programm des ORF konsumiert oder nicht also das ist mittlerweile ganz klar über den Charakters Gegenleistung der
Bisherigen gisgebühr kann man streiten das liegt gerade beim EuGH ich persönlich meine das sogar der alte gisgebühr keine Gegenleistung ist die der neue orf-beitrag wieder auf jeden Fall keine sein das heißt so gesehen ist es richtig dass es zu einem Entfall der Vorsteuerabzugsberechtigung kommt die Frage ist jetzt welche Probleme diese
Kompensation diese Vergütung die der Bund hier zu schießt inwieweit das Recht die problematisch ist also zum einen ist das alleine schon eine neue Beihilfe was glaube ich auch völlig unstrittig ist in Zusammenwirken mit dem Gesamtkonzept macht es aber auch den gesamten orf-beitrag zur neuen Beihilfe die von der Kommission
Notifiziert werden muss zum anderen ist diese Kompensation auch meines Erachtens gleichheitswidrig verstößt in der Bundesverfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz warum es gibt nur sehr wenige Beispiele an der österreichischen Rechtsordnung wo ein Unternehmer der die Vorsteuerabzugsberechtigung verliert eine Kompensation bekommt ein Beispiel wäre das Gesundheits- und Sozialbereich Beihilfen gesetzt wo die Sozialversicherungsträger die unecht
Befreit sind und daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind wo die eine Kompensation bekommen ein anderes Beispiel wäre das Bundesgesetz über die internationale Steuervergütung wo Diplomaten oder Konsulen auch eine umsatzsteuervergütung erhalten diese beiden Beispiele haben allerdings Rechtfertigungsgründe zum einen ist die Befreiung das Sozialversicherungsträger europarechtlich harmonisiert und diese Vergütung für Diplomaten und Konsolen
Entspricht dem internationalen Völker Gewohnheitsrecht das ist international üblich da habe ich Rechtfertigungsgründe hier bei der Kompensation für den ORF sehe ich keine Rechtfertigungsgründe warum sollte der ORF eine Kompression bekommen und andere Unternehmen mit einem vergleichbaren Problem nicht daher liegt meines Erachtens ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor Punkt
۳ spannender Weise sind Blinde und schwer seebehinderte Personen und der bestimmten Voraussetzung vom orf-beitrag befreit aller die Gehörloser so schwer also wie schwer hörbehinderte Personen die sind befreit ja allerdings gibt es keine Befreiung für blinde und schwers sehbehinderte Personen und das ist schon etwas eigenartig ich glaube inklusion ist ein wichtiges Anliegen dieser
Bundesregierung daher frage ich mich warum man hier in der Regierungsvorlage keine vergleichbare Befreiung findet nur Gehörlose und schwerhörig befindet schwer hörbehinderte Personen sind befreit auf die Blinden und die schwer sie Behinderten hat man vergessen es werden Sie vielleicht einwenden ja das war bisher so man hat doch nach der bisherigen Regelung nachdem die
Serienprogramm Entgelt auf diese Personengruppe vergessen aber das ist ja kein Grund dass man das weiterhin tut ich darf auch anführen nach dem deutschen Recht nach dem deutschen Rundfunkbeitrag sind Blinde und schwer sie behinderte Personen soweit ein Behinderungsgrad von 60% vorliegt auch befreit ja also auch die der Blick nach Deutschland sollte hier
Helfen die straftatbestehen überschneiden sich zum Teil das mache ich auch seit Gründen jetzt nicht allzu lange da wird die unrichtige Meldung bestraft und andererseits wenn man von der neuen Gesellschaft gemacht wird und der letzte Punkt ist die doppelt und Dreifachbelastung bei der Kommunalsteuer der Unternehmer zahlt den orf-beitrag
Der zahlt weiters den orf-beitrag für einen Angestellten den er hat unter Angestellte selber zahlt privat auch den ORF weiter das liegt im Endeffekt eine dreifach Besteuerung vor die auch gegen die Gleichheitsgrundsatz verstehst vielen Dank herzlichen Dank Herr Dr Dobusch bitte ja sehr geehrte Frau Bundesministerin sehr geehrte Damen und Herren
Abgeordnete danke für die Einladung hier sprechen zu dürfen ich spreche hier einerseits glaube ich als Betriebswirt der sich mit Organisationen im neuen digitalen Kontext beschäftigt andererseits aber auch als Mitglied der Aufsicht rundfunkaufsicht in Deutschland ich bin dort Mitglied des Verwaltungsrats im ZDF seit längerem und ich möchte starten mit der grundlegenden Frage
Die eigentlich glaube ich vorangestellt werden muss bevor man überhaupt die Frage der Finanzierung in den Blick nehmen kann nämlich die grundlegende Frage warum braucht es eigentlich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch noch im digitalen Zeitalter wo wir quasi eine einen Überfluss an inhaltlichen angeboten haben wo wir keine frequenzknappheit mehr im Spektrum gibt
Also quasi klassische Begründungen für die Existenz eines öffentlich-rechtlichen Angebots eigentlich so nicht mehr gelten und ich glaube da hilft sich vor anzuführen worin eigentlich der Beitrag einer eines öffentlich-rechtlichen Medienangebots besteht und der bei allen Unterschieden die systematisch auch zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Medien per se besser oder qualitätsvoller sind aber
Sie folgen einer anderen Logik sie folgen einem demokratischen Auftrag und die Lektionen auch aus der Geschichte ist dass weil jedes Medium weil alle Medien mit Abhängigkeiten zu kämpfen haben ja private Medien sind abhängig von privaten Eigentümern von Anzeigenkunden über Abos finanzierte Medien sind abhängig von ihren Abonnenten Abonnenten und
Öffentliche Rundfunk ist abhängig von einer solidarischen Finanzierung es gibt keine völlig unabhängigen Medien aber genau deshalb profitiert eine demokratische Öffentlichkeit von einer Vielfalt von unterschiedlichen Abhängigkeiten und es ist deshalb ein Vorteil für die demokratische Öffentlichkeit in der Gesamtheit wenn es neben primär profitorientierten privaten Medien auch primär einem demokratischen Auftrag verpflichtet der
Öffentlich-rechtliche Medien gibt und die miteinander in einem publizistischen Wettbewerb treten können und auch relevante Reichweiten erzielen können warum habe ich diese grundlegende Ausführung jetzt vorangestellt weil das dann finde ich auch sehr gut passt zu der Lösung die hier gefunden wurde für die Finanzierung nämlich eine allgemeine Haushaltsabgabe mit der nicht nur das
Problem der sogenannten streaming-lücke gelöst wird dass Leute finde ich rechtliche Angebote konsumieren konnten ohne sich notwendigerweise beteiligen zu müssen nein ich würde sogar darüber hinausgehen weil auch diejenigen Menschen die öffentlich-rechtliche Angebote nicht nutzen wenn wir medienerhebung Studien ernst nehmen oder Glauben schenken dann ist das ein sehr kleiner Bruchteil der Bevölkerung aber
Trotzdem auch diese profitieren von einer vielfältigeren demokratischeren Öffentlichkeit die von öffentlich rechtlichen Medien mit gestaltet wird ich möchte den Hauptsatz aber trotzdem auch ergänzen gleichzeitig muss man sich auch vor Augen halten dass so eine Haushaltsabgabe ein Pauschalbetrag ist unabhängig vom Einkommen das heißt eine relative Belastung von Menschen und
Haushalten mit niedrigem Einkommen die höher ist als von ihnen mit höheren Einkommen dem versucht man mit Hilfe einer gisbefreiung zumindest in Härtefällen etwas entgegenzusetzen man muss aber auch sagen mit der Anfang der Haushaltsabgabe ist zum Beispiel der ermäßigte Beitrag weggefallen den es vorher für Radio gab hier ist die Frage
Oder hier stelle ich mir die Frage ob es nicht doch denkbar gewesen wäre vielleicht die Senkung nicht ganz so stark zu machen und dafür die Befreiungen auszudehnen oder ob man zum Beispiel Befreiungen auch mit Hilfe von steuerlichen Zuschüssen ausdehnt ich möchte zum Abschluss aber auch noch jenseits die zweite Seite Refinanzierung
Öffentlich rechtlicher Medien ist die eine Seite die andere ist was dürfen sie tun auch hier im Vergleich zu Deutschland muss man sagen war in Österreich lange Zeit Stillstand wenn es darum ging ob der ORF öffentliche Rundfunk auch im digitalen Raum in Kontext von öffentlichen von digitalen Plattformen von digitalen Online-
Betrieb zu fragen wie online only online first Angebote das betrifft auch die Fragen von depublizierungsgeboten und hier muss ich sagen ist dieser Gesetzesentwurf der jetzt hier ja dann beschlossen werden wird voraussichtlich jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung in dem Maße dass zumindest eine gewisse Ausdehnung von Verweildauern online
Erzielt wird dass es eine gewisse Flexibilisierung in manchen Bereichen gibt ich glaube aber es kann an erster Schritt sein hier würde ich wirklich auch einladenden Blick nach Deutschland zu werfen wo man erst zehn Jahre Erfahrung hat mit einer Haushaltsabgabe die auch gezeigt hat dass sie auch sich sehr effizient
Umsetzen lässt wo es aber auch schon seit 2016 wirklich Erfahrungen gibt mit einem Jugendangebot das auch junge Leute erreicht weil es primär auf digitale Plattformen orientiert ist ich danke herzlichen Dank Herr Doktor sehr geehrter Herr Vorsitzender sehr geehrte Frau Bundesministerin sehr geehrte Abgeordnete mein Name ist Nikolaus Folger ich bin Professor für
Innovation und Digitalisierung im Recht an der Universität Wien und in dieser Funktion und mit diesem Hintergrund spreche ich hier auch ich kümmere mich also berufsmäßig um Rechtsfragen der Digitalisierung und vor diesem Hintergrund möchte ich in der gebotenen Kürze auf drei Punkte ganz wesentlich aufmerksam machen der erste ist der dass
Ich es für außerordentlich bedauerlich um nicht zu sagen alarmiere enthalte dass wir hier ein Volksbegehren zu diskutieren haben dass immerhin von über 300.000 Personen unterfertigt wurde auf Grundlage eines gesetzgebungsentwurfs der als ministerialvorlage über 5000 Stellungnahmen im parlamentarischen Prozess gefunden hat von denen ganz überwiegende von denen sehr häufig dann
Noch unterstützt wurden und ganz viele von denen sich auch mit der Frage der Finanzierung ORF beschäftigen und trotzdem in diesem Haus dann also dieser Stimme heute hier nicht spricht und das ist aus meiner Sicht ein Symbol und ein wichtiges Symbol dafür wie Teile der Bevölkerung zunehmend den parlamentarischen Prozess den Gesetzgebungsprozess
Hinterfragen nicht mehr als relevant ansehen ohne dass ich selbstverständlich die unterfertiger dieses Volksbegehrens hier für irgendetwas vereinnahmen möchte ich kenne die ja gar nicht ich nehme sie nur als Symptom war als ein Symptom dass man also zusammenfassen kann mit hoher politischer Interessenslage und in wolfment aber außerhalb des parlamentarischen
Prozesses und dieser Prozess geht einher mit einem ganz ähnlich stattfindenden Prozess bei der Konsumierung von Medien insbesondere die Menschen mit denen nicht täglich zu tun haben habe meine Studierenden konsumieren Medien in einer ganz anderen Form als Menschen meiner Generation das gewohnt sind sie verwenden Medien Plattform gebunden sie sind in vielfacher Hinsicht der
Beeinflussung durch diese Plattformen ausgesetzt linearer traditioneller Rundfunk oder auch lineares traditionelles Zeitungswesen spielt in der Rezeption dieser Menschen so gut wie keine Rolle mehr und dieser Gesetzentwurf muss so wie alle anderen Bemühungen in diesem Umfeld darauf eine Antwort finden und die zentralen beiden Antworten die ein Gesetzesentwurf da meines Erachtens
Finden müsste wäre auf der einen Seite sicherzustellen dass die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter diesen sich verändernden Rahmenbedingungen garantiert ist was in zweiter Linie Vertrauen in diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk verlangt und damit auch Vertrauen in die Steuerung in das gremienwesen in die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus meiner Sicht ist es daher
Drittens bedauerlich dass wir hier sehr detailliert darüber sprechen wie sich das Verhältnis von Bewegtbild zu Text oder wie sich die Zahl von Mitteilungen pro Woche in irgendeinen bestimmten Zusammenhang im ORF-Gesetz im öffentlich-rechtlichen Auftrag nun finden stattdessen aber nicht ebenso detailliert und detailverliebt darüber diskutieren wie wir eigentlich die
Gremien so organisieren dass sie auf diese Herausforderungen reagieren können was eigentlich die Erfolgsindikatoren für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter den genannten Vorgaben ist und wie wir in weiterer Folge den Diskurs auch unter Einbindung von Stakeholdern zu denen ich auch Initiatoren von Volksbegehren Ziele aber ebenso zum Beispiel die Beteiligte
Wissenschaft wie wir diesen Diskurs ein weiterer Folge führen aus meiner Sicht ist das daher insoweit ein Schritt in die richtige Richtung als man zumindest einige der Themen erkannt hat aber vielleicht weniger ein Schritt in die Richtung als ich die als ich eine Prognose an dieser Stelle wagen würde
Nämlich die Prognose dass das den Bedeutungsverlust des ORF nicht aufhalten wird was hier heute beschlossen werden wird ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit vielen Dank damit gelangen wir zu den Stellungnahmen der Ausschussmitglieder bzw den Fragen an die ExpertInnen würde bieten dass wieder das Rednerinnen Pult verwendet wird damit es Livestreaming in
Der Lage ist auch die Beiträge zu bringen die würde zum Reihenfolge halten wir jetzt so ein dann tun wir uns mit der Zeitmessung etwas leichter und der Kollege Egger wäre dann der erste bitteschön Herr Kollege danke schön Herr Vorsitzender Frau Bundesministerin geschätzte Kolleginnen und Kollegen Werte zu sehr erinnern und zu sehr
Livestream ich danke sehr sehr herzlich der Experten für ihre profunden Ausführungen und man sieht an der großen Anzahl der Unterstützerinnen und Unterstützer des Volksbegehren wie den Menschen in diesem Land da Journalismus der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter den Fingernägeln er brennt wir werden in den nächsten Tagesordnungspunkten auch noch diesen öffentlich-rechtlichen Auftrag sehr
Detailliert diskutieren und gerade in Zeiten von Fake News und Echo kann man und sonstigen Einheiten die versuchen zu kommunizieren ist es wichtig einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu haben wir stehen auch als Volkspartei dazu dass es einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt wir stehen auch sehr sehr sehr stark dafür dass es einen unabhängigen Journalismus
Gibt der die Möglichkeit hat die Themen aufzuarbeiten der die Möglichkeit hat auch hinter die Kulissen zu blicken und dementsprechend auch die ZuseherInnen und zu sehr mit Informationen zu versorgen die Medienvielfalt wurde auch schon angesprochen das ist natürlich in Zeiten wie diesen eine ziemlich große Herausforderung wo vor allem die privaten Medienhäuser mit steigenden
Kosten im Bereich der Papierpreise zu kämpfen haben im Bereich der Energiekosten im Bereich auch der Lohn Summen und daher werden wir versuchen auch als Volkspartei diesen unabhängigen Medienstandort weiter zu stärken ich möchte um die Zeit nicht über zu strapazieren die der Experten noch zwei Fragen stellen bzw nachdem das
Im Livestream auch gesendet wird sie bieten da detaillierter darauf einzugehen nämlich noch einmal darauf hinzuweisen was ist eigentlich der verfassungsrechtliche Auftrag für den ORF was ist der rechtliche Rahmen dafür und was ist aus ihrer Sicht die Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt im 21 Jahrhundert danke schön vielen Dank Herr Kollege drobitz bitte
Frau Bundesministerin Werte Experten liebe Kolleginnen und Kollegen nun öffentliche rechtliche Rundfunk für unsere Fraktion unverzichtbar und zwar deshalb weil er natürlich die Identität die in Österreich vorliegt abbildet und das haben auch zahlreiche unter fertiger durch Eintragungen Unterstützungserklärungen dargelegt in dem 364.000 346 Österreich und Österreicher dieses Volksbegehren unterstützt haben schade dass die
Sprecher des Volksbegehrens heute nicht da sind aber ich denke mir dass es aufgrund der vielen zahlreichen Eintragungen notwendig ist auch einige Punkte anzusprechen von unserer Seite ist klar dass wir einen demokratiepolitischen Auftrag sehen im öffentlichen rechtlichen Rundfunk das hat auch der Herr Pilz klar dargelegt eine Demokratie eine demokratische Plattform darzustellen das
Ist die Aufgabe des öffentlichen Rundfunks das wollen wir auch wir wollen auch eine klare Abgrenzung dass gerade in Österreich der öffentliche Rundfunk nicht als Anhängsel zu müssen zum deutschen Medienmarkt wird und zu den deutschen Medienunternehmen wird wenn es vorher angesprochen worden ist ich glaube der tobi hat angesprochen denke
Ich mir das genau in diese Richtung hin Achtsamkeit und auch eine klare Unterstützung für den öffentlich rechtlichen Rundfunk gelten muss um diese Wettbewerbsfähigkeit die auch da dr vorgo angesprochen hat zu erhalten ich sehe aber auch einen Notwendigkeit dass wir die Kreativwirtschaft in Österreich unterstützen die Schauspielerinnen die Kamera Leute die
Natürlich durch einen öffentlichen rechtlichen Rundfunk partizipieren und ich sehe auch eine Notwendigkeit dass wir auch den wichtigen Sportkanal Sport Plus erhalten wir haben deine eigenen Antrag heute die sportvielfalt in Österreich ist glaube ich klar und erkennbar und es wird auch wichtig sein nicht nur ein ein Bekenntnis bis zwei 26
Abzugeben sondern klar zu stellen dass auch diese sportvielfalt auch aufgrund der vielen Initiativen im Sportbereich auch weiterhin bestehen bleibt und über 2026 öffentlich bleibt ich hätte nur zwei Fragen dann ergänzend auch an die Experten die eine Frage ist an Dobusch sie haben von einer Ausweitung der befreiungs-abgabe gesprochen wir sagen
Natürlich es ist wichtig dass gerade bei der Finanzierung des öffentlichen rechtlichen Rundfunks eine soziale Treffsicherheit bestehen soll und deshalb ist für uns auch wichtig zu wissen was meinen sie noch mit Ausweitung der befreiungsdatenbestände vor allem auch im Hinblick sehr kurz gesagt haben dass die Personen mit Beeinträchtigungen im Bereich der
Gehörlosigkeit inkludiert sind aber die die eingeschränkten Personen oder beeinträchtigen personenbereich Blinde und ich schwerversehrte nicht auch diese Frage wäre für uns noch offen warum das wirklich jetzt nicht mit verändert wird wir wollen dass diejenigen Gruppen die wirklich sozial und auch von der Finanzierung her eventuell am Rande der Gesellschaft stehen dadurch befreit
Werden und deshalb auch die Fragen hinsichtlich der Ausweitung der Befreiungstatbestände abschließend vielleicht noch einen Satz dazu also ich denke mir die Demokratie braucht einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und deshalb ist auch aus unserer Sicht unverzichtbar danke danke schön Herr Kollege hafenecker bitte Dankeschön meine sehr geehrten Damen und Herren ich möchte trotzdem noch mal
Eingang meines Statements meine Ärger meinem Ärger darüber Ausdruck fallen das ist der ORF nicht schafft den öffentlichen Teil des Ausschusses zu streamen stattdessen werden die sozial die sozialdemokratischen Gewerkschafter gestreamt macht das nicht und meines Erachtens kommt aus diesem maulkorbalas gleich den er da von der ÖVP eingesetzte ORF Generaldirektor weiß man gerade in
Diesem Zusammenhang erlastet und damit gleich höchst selbst das orf-gesetzgebrochen ich glaube mit dem Fall sollten Sie auch einmal auseinandersetzen grundsätzlich möchte mir ganz herzlich bedanken bei den über 360.000 Personen die dieses Volksbegehren unterschrieben haben ich finde es auch schade dass es die Initiatoren nicht der Mühe wert gefunden haben heute hier im Ausschuss
Zu erscheinen aber das letzte Mal so hinzunehmen grundsätzlich untermauern aber diese 360.000 Unterschriften meines Erachtens schon den Holzweg auf dem man sich begeben hat im Zusammenhang mit dem ORF und das gibt ja auch vor Bundesminister eine sehr sehr holprige Entwicklung bei dieser gesetzeswertung und ich bin überzeugt davon wir werden auch viele viele
Reparaturen machen müssen der Herr Professor Utz hat ja darauf hingewiesen wo einige detailfehler schon liegen also bin erzeugt davon das wird uns noch beschäftigen aber vielleicht zum grundsätzlichen Prozess was hier schief gelaufen ist ich glaube man das Pferd von hinten aufgezäumt und zwar muss man sich vorstellen ORF aktiviert selbst den
VfB gehabt weil er mehr Geld braucht der vfbh kommt zum Schluss dass man nach dem Gleichheitsgrundsatz agieren muss und das sozusagen die einzige denkbare Lösung jene ist dass jetzt sozusagen alle bezahlen müssen ja erster Denkfehler meines Erachtens weil es würde dem Gleichheitsgrundsatz genauso entsprechend wenn niemand mehr dafür
Bezahlen muss und wenn man den ORF in eine Budget finanzieren überführt wie sind Frankreich Dänemark aber auch in Großbritannien bereits der Fall ist und übrigens dort ist der öffentlich rechtliche nicht zusammengebrochen das möchte ich auch mal ganz klar sagen also erster Denkfehler der zweite Denkfehler ist warum nimmt die Politik diese
Geschichte ist nicht zum Anlass um einmal zu definieren was muss öffentlich rechtlich eigentlich können also aus meiner Sicht dieses Bildung Kultur Sport und natürlich auch Politik mehr braucht man dazu nicht diese Definition könnten wir jetzt eigentlich vornehmen Frau Bundesminister das haben sie aber unterlassen dann muss man sich die
Nächste Frage stellen kann da ORF das eigentlich denn wenn im anschau welche landesnachrichtensendungen jeden Tag produziert werden dann müssten eigentlich überall belangt sind um dazu schreiben und wenn man anschauen was die Wissenschaftsredaktion und die Nachrichtensendungen produzieren dann müssen wir halt Dauerwerbesendung in der corona-krise zum Beispiel für die Pharmaindustrie dazu schreiben also ich
Glaube auch da gibt es noch Luft nach oben abgesehen davon die moralische Überheblichkeit täglich an den Tag legt es auch nicht auszuhalten und ich glaube auch hier gebe es Handlungsbedarf also wenn man das einmal alles geklärt hat und wenn man das gelöst hat dann muss man sich die Frage stellen wie kann ich
Einsparungen vornehmen wie schaut’s mit dem Privilegien Stadion königberg aus wie wäre ich das finanzieren kann man eine Budget Finanzierung übergehen oder was gibt’s sonst noch für Alters und meine sehr geehrten Damen und Herren wenn man anschauen welcher Moloch der mittlerweile geworden ist wenn sogar der oberste Chef des ORF der Generaldirektor
Hier einen wahlkorb in eigener Sache verhängen kann da müssen wir überlegen wie weit sie gekommen ist und da muss man immer echt einmal die Frage stellen ob wir generell am Modell des ORF wird derzeit besteht festhalten müssen oder ob wir nicht vielleicht auch noch andere Dinge ins Kalkül ziehen wie zum Beispiel
Uns mal grundsätzlich die Frage stellen ist die öffentlich-rechtliche Berichterstattung ist es eigentlich ein Monopol für den ORF ist das in Stein gemeißelt dass es so ist oder kann man nicht vielleicht auch in die Richtung mal überlegen wenn wir vorher definiert haben was öffentlich-rechtlich können muss vielleicht auch gewisse Dinge
Einfach auszuschreiben was ich denke hier könnte man einen weitaus größeren den Prozess aufsetzen das ist hier der Fall ist der Bundesminister was ich Ihnen den Standort schreiben kann ist dass sie das Versagen das ORF fortschreiben und damit auch selbstversagen danke schön Frau Kollegin sehr geehrter Vorsitzende liebe Frau Bundesministerin sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen sehr geehrte Experten das ihnen kann ich mir leider in dem Fall sparen das ist bei Medienfragen leider immer ein Problem sozusagen auf eine Geschlechter Ausgewogenheit zu schauen ich möchte zum Vorwurf das nicht gestreamt ist wieder gestreamt also der Kollege hafenecker steht ja deswegen hier weil wir streamen
Deswegen gehen wir zum Pool und es wird natürlich auch ist natürlich auch im ORF zu sehen also bleiben wir ein bisschen bei der Wahrheit möchte aber gerne zu dem Volksbegehren Stellung nehmen und ich finde es schon äußerst bedenklich und zwar demokratiepolitisch bedenklich dass die Initiatoren einfach Ihre 360.000 mit UnterzeichnerInnen Unterzeichner
Ignorieren und hier keinerlei Position keine Stellungnahme abgeben und das hat natürlich nichts mit dem mit der Frage wie vor Gottes vielleicht aufgeworfen hat das Gesetzes was zu tun sondern das Volksbegehren wurde ja weit früher eingebracht und ich hätte mich sehr gefreut sozusagen über die eine Stellungnahme und ich finde es wirklich
Ignorant demokratiepolitisch bedenke ich und vielleicht müssen wir auch überlegen wie wir in Zukunft als Parlament damit umgehen dass zwar viele unterschreiben und dann das eigentlich nicht wahrgenommen wird vielleicht kurz sozusagen zu diesem Themenkomplexes Volksbegehrens weil die anderen Themen die jetzt angeschnitten waren sind werden wir im Verlauf diskutieren also
All die Fragen was ist da öffentlich-rechtliche Auftrag was ist sozusagen wie schaut es mit der Finanzierung aus und natürlich ist auch eine Budget Orientierung Kollege hafenegger eine Finanzierung der Menschen es ist halt nicht individuell aber Kollektiv weil wir wissen ja dass das Budget aus steuern zustande kommt
Das heißt es wird immer sozusagen von der Allgemeinheit gezahlt wie jetzt auch vorgesehen im orf-beitrag es wurde schon viel ausgeführt zur Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und das bezieht sich eben nicht mehr und das ist eigentlich ja der Hintergrund auch dieser ORF Novelle die wir heute einbringen eben nicht nur auf
Radio und Fernsehen auf lineares sondern all das was wir in allen Medien sozusagen finden sehen hören und wahrnehmen können eine wichtige Herausforderung sehe ich genauso ist wie man Jugendliche erreicht Kinder und Jugendliche welche Kanäle das ist ein allgemeines Problem weil selbstverständlich die Nutzung von Medien eine komplett andere
Ist als diejenige der ich sage jetzt einmal plus 40 plus 50 wo es noch einen ganz anderen Perspektive gibt weil das auch immer wieder gekommen ist die Frage der Gremien sie wissen es gibt einen eine Beschwerde beim VfGH betreffend die Gremien im ORF und das war mit der Grund warum
Wir hier zugewartet haben und das nicht in diese Novelle hineingenommen haben meine Frage ist weil das ja auch sozusagen eigentlich das zentrales und mit dem nutzerinnenverhalten zusammenhängt ist ob die der orf-beitrag den Medienmarkt so verzerrt dass dadurch die privaten Marktteilnehmer an die Wand gedrängt werden sie kennen die Geschichte mit der weißen Frontpage
Der Tageszeitungen und hier wird ein Szenario aufgebaut ja Papierpreis Kollege Eggert das erwähnt aber es wird ein Szenario aufgebaut als würde der orf-beitrag den Untergang der Medien vor allen Dingen der Printmedien der Tageszeitung bringt Medien und den Untergang der privaten betreffen also Frage wie wirkt sich das aus und ist es
Wirklich sozusagen eine Verzerrung ein Ende des privaten mädchenmarktes was er ganz im Gegenteil nicht unsere Absicht ist ein Ende des privaten mediens mehr Markt und ein ganz zentraler Punkt ist wir haben ja diese Mischfinanzierung aus öffentlichen Beitrag und Werbung fließen die Werbeeinnahmen die dann weniger im ORF sind ins Ausland ihrer
Meinung nach oder zu den privaten danke vielen Dank bevor ich der Frau Kollegin Brandstätter das erwartete Teile eine kurze Information mir ist berichtet worden dass diese Sitzung von einem Unternehmen namens join gestreamt wird und scheuen bezeichnet sich selbst das Österreichs super Streamer zumindest in der Eigendarstellung und es
Ist so dass dieser Stream auch nachher noch abrufbar bleibt für eine gewisse Zeit der Zeitraum ist mir aber jetzt nicht geläufig so die Frau Kollegin Brandstätter ist am Wort sehr geehrte Frau Bundesministerin sehr Vorsitzende vielen Dank an die Experten für die ausführlichen Stellungnahmen liebe Kolleginnen und Kollegen sie haben sich vielleicht schon mal
Gefragt was dieses rote Lämpchen eigentlich soll dass uns ja eigentlich ansagt die Rest Redezeit nämlich die eine Minute die wir noch haben was aber ein bisschen eigenartig ist weil wir haben ja gleichzeitig auch eine Uhr die uns das ebenfalls anzeigt dieses rote Lämpchen habe ich kürzlich in einem
Protokoll gelesen ist ein Relikt aus einer orf-zeit aus den 60er Jahren als der 11 damals eine Minute lang aufgezeichnet hat bestimmte Teile von Reden mehr wurde nicht gezeigt oder gestreamt und die Abgeordneten konnten dann wussten dann okay jetzt wird eine Minute aufgezeichnet das muss ich mich zusammenreißen und ordentlich sprechen
Dann kann man wieder ein bisschen entspannen und dann haben sich die Zeiten geändert in diesem Fall in den 90er Jahren das langweilig ist ein geblieben als der ORF angefangen hat durchgängig aufzuzeichnen und das sieht man sehr gut wie sich einfach über die Jahre und Jahrzehnte die Art und Weise
Wie wir Medien produzieren wie wir sie konsumieren wie wir sie verbreiten auch sehr geändert hat und das aber nicht nur im Guten sondern leider auch im schlechten wir leben in einer Zeit voller Desinformation und Fake News und erreicht auch ein Blick nach Oberösterreich wo sich mit auf eins TV der erfolgreichste Kanal für
Verschwörungsmythen im deutschsprachigen Raum etabliert hat und das ist wirklich besorgniserregend ein ganz normaler Satz ich zitiere die neue Weltordnung die immer mehr mit subtiler Gewalt an Drohung von der Öko kommunistischen linken Globo homo Eliten durchgesetzt werden soll beinhaltet nicht nur die corona-pandemie und den Klimaschwindel sondern auch die Transgender Ideologie
Das ist ein ganz normaler Satz der dort verbreitet wird was zeigt einmal mehr wie wichtig es ist für unsere Demokratie dass wir eine pluralistischen Medienmarkt haben wo dem ORF eine wichtige eine äußerst wichtig eine Rolle auch zukommt wir Neos wir bekennen uns zu einem starken öffentlichen Rundfunk öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer pluralistischen
Medienlandschaft jetzt ist er euch das Leitmedium in diesem Land allerdings fällt er auch immer wieder auf mit Verhaltensweisen die äußerst kritisch zu betrachten sind nicht zuletzt auch den Umgang mit Personen die eine wichtige Führungsverantwortung Tragen dieser Verantwortung aber nicht gerecht werden indem sie zum Beispiel in redaktionelle Inhalte stark hinein interventieren
Intervenieren oder Posten Schacher betreiben wie das er auch durch chats- fragen sich ja die Gebühren zahlenden nicht umsonst warum soll ich dieses Verhalten mit meinem Geld mit finanzieren und ich glaube dass das auch ein Beweggrund war für die Initiatorinnen und Initiatorinnen das Volksbegehrens die einfach sehen dass
Mit ihrem Geld ihrer Meinung nach nicht richtig umgegangen wird und wir teilen ja auch einige gelungen des Volksbegehrens nicht zuletzt die endpolitisierung des ORF und wir hätten uns auch eine Programmreform bzw die Debatte darüber gewünscht jetzt können wir leider mit den Einbringen des Volksbegehrens nicht darüber sprechen
Aber mit den Experten und da hätte ich drei Fragen eine ganz konkret auch an Herrn Dobusch sie haben auch in ihrer Ausführung gesagt dass Pluralismus in der Medienlandschaft wichtig ist da Koexistenz aber auch Kooperation und bringen ja auch Expertise aus Deutschland ein wie ist denn da die Debatte rund um die Einführung der
Haushaltsabgabe die soweit ich weiß auch nicht wahnsinnig beliebt ist wie geht man damit um was sind die aktuellen Debatten hier rund um den öffentlichen Rundfunk und generell an die Experten auch was würden Sie bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus demokratiepolitischer Sicht ähm einfach betrachten oder was sagen sie ist
Wichtig was Sie hier bis jetzt vielleicht noch nicht wirklich Eingang gefunden hat vielen Dank vielen Dank ich würde jetzt die Experten bitten die ihren an sie gerichteten Fragen so ist welche gibt zu beantworten würde würde auch vorschlagen dass wir das in derselben Reihenfolge machen und wie diese bitten auch wieder die die
Zeit von fünf Minuten nicht zu überschreiten und würde wenn der Herr Dr Bosch beantworten möchte bitte herzlichen Dank Vorsitzender Frau Bundesminister zur Frage von Abgeordneten Hacker der öffentlich-rechtliche kernauftrag ist in paragraph 4 ORF gesetzt definiert umfasst insbesondere Information der Allgemeinheit über politische kulturelle wirtschaftliche und soziale Fragen und ist natürlich streng einzuhalten
Das führt mich zum zweiten Punkt dass auch die Finanzierung des ORF stets nur so weit gehen kann wie es zur Finanzierung des öffentlichen kernauftrag notwendig ist das heißt ORF darf nicht mehr Mittel bekommen also zur Erfüllung dieses kernauftrags benötigt bringt mich auch zum Punkt der von der Frau Abgeordneten blieminger vorgebracht
Worden ist zur Frage der Verzerrung des Wettbewerbs das nicht gerade dazu zu kompensieren dass neue fit mit etwas beauftragt ist wo es ihm keinen Markt gibt und deshalb ist es aus unionsrechtlicher Sicht auch zulässig es gab eine Einigung mit Europäischen Kommission 2009 zu Finanzierung das ORF
Genau wie vor gültig ist und da ist genau das auch festgeschrieben und auch Maßnahmen die dazu dienen gerade einen eine Wettbewerbsverzerrung im Zeitungsmarkt hinten anzuhalten und hier wird das ORF-Gesetz das jetzt vorgeschlagen ist die Novelle strenger das heißt wir werden nicht liberalerweise und seine Möglichkeiten betrifft sondern strenger
In diesem Zusammenhang gestalten Sie mir vielleicht auch eine Replik auf die Ausführungen von Professor kurz der Gemeinderat dass die neue Finanzierung oder die Umstellung der Finanzierung eine neue Beihilfe wäre es gibt ein sehr klares und die gratis Europäischen Gerichtshofs wonach eine Umstellung der Finanzierung nicht zu einer neubeihilfe führt rechts
۲۰۱۷ zu Deutschland das ist doch hier anwendbar und auch die Kompensation des Vorsteuerabzugs führt zu keiner neubeihilfe es bleibt Geld vom Staat danke sehr vielen Dank Herr Magister Pilz vielen Dank die Frau abgefragt ob es so sei dass die neuregeln so f-beitrags den privaten Medienmarkt erdrücke ich glaube das
Natürlich eine Konkurrenz auch eine wirtschaftliche Konkurrenz zwischen dem privatgeführten Medien auch zwischen den Zeitungen und dem ORF besteht zwischen dem Zeitpunkt ORF dadurch dass die Medien ja konvergieren daher ist ja die klassische Trennung die wir vor vielen Jahren noch hatten hier Fernsehen oder Rundfunk da klassische Printmedien in
Einen Auflösung begriffene ähm das heißt aber nicht dass man jetzt um die privaten Medien allein führten muss zum einen gibt es ja sie haben das beschlossen einfach eine Medienförderung für die privaten Prinz Medien zum anderen darf man nicht erkennen es gibt einen gemeinsamen Gegner und der sitzt
Nicht hier im Land sondern der sitzt in den USA das sind die großen Unternehmen die die Inserate und Inseraten Erlöse lukrieren und das eigentlich der gemeinsame Gegner da würde ich mir manchmal auch von den Zeitungs herausgeben mehr Verständnis erwarten damit sie erkennen wo dieser Gegner und wer dieser Gegner ist die Frau aktuelle
Brandstätte hat gesagt was scheint uns noch wichtig bei der Finanzierung ich darf Ihnen ein bisschen von meiner Praxis erfragen aus dem Stiftungsrat berichten weil ich glaube wenn wir über die Entpolitisierung dieses Wort haben sie verwendet das Stiftungsrates sprechen dann unterliegen einem kleinen Missverständnis natürlich ist und muss der Stiftungsrat ein politisches Gremium
Sein weil es ist ja auch ein Gremium das Medienpolitik mitverantwortlich und mitgestaltet daher bin ich nicht für die entpolitisierende Stiftungsrates aber vielleicht für die Trennung von Parteipolitik und Stiftungsrat das wäre wesentlich ich sage Ihnen ein Gremium mit dem 36 Personen sitzen ich saß da drinnen das ist nicht arbeitsfähig das
Ist kein Aufsichtsrat wie ich mir wünschen würde für ein großes Unternehmen also bitte verkleinern Sie den Stiftung hat bitte binden Sie die Mitglieder des Stiftungsrates anders ORF gesetzt das Wohl des Unternehmens dem müssen sie gebunden sein dann können sie auch als Gesetzgeber durch die Definition was im ORF-Gesetz steht entsprechend ihren berechtigten Einfluss
Auf das Unternehmen nehmen aber nur auf diesem Wege ein kleineres Gremium das Aufsichtsfunktion hat dass die Geschäftsführung überwacht und begleitet das ist wichtig und das letzte auch nicht unbedeutend wissen Sie ich habe dort für eine langjährige Tätigkeit im Monat 200 Euro bekommen ich habe das gern gemacht aber das ist
Unprofessionell ja also setzen Sie bitte Professoren bezahlen Sie die auch ordentlich damit auch ordentlich was für uns Unternehmen machen damit die auch Zeit haben fürs Unternehmen man braucht auch Zeit in dieser Tätigkeit dann wird der Stift und hat auch das sein was in der Öffentlichkeit wichtig ist nämlich
Auch glaubwürdig und nicht nur als handeln und Marionetten die von den politischen Parteien dort werden das würde mir wirklich wünschen danke schön bitte ich möchte zum einen unmittelbar auf Herrn Posch reagieren ich glaube dass das EuGH Urteil c492 aus 2017 mittlerweile überholt ist insbesondere durch C 585 aus 2017 das hier die
Voraussetzungen strenger geworden sind aber diese Frage wird sicherlich noch die Instanzen beschäftigen also ich war wage das superprognostizieren das diese Frage nicht so stehen bleiben wird Punkt zwei dass ich den Herrn topisch angesprochen aber auch nicht zu Frage wie man diesen befreiungskatalog anders gestalten könnte oder eine Ermäßigung vorsieht derzeit
Können sich befreien lassen bestimmte sozial benachteiligte Gruppen die monatlich nicht mehr als 1110 Euro verdienen bzw 1243 weil es geht um einen ausgleichszulang Richtsatz der um 12% erhöht werden kann allerdings sind das nicht nicht alle geringverdienen dort bestimmte Gruppen also Pflegegeldbezieher Pensionisten Arbeitslose Studenten und so weiter das
Könnte man eigentlich auf alle erweitern ja die die Geringverdiener sind vielleicht auch dass das Bewilligungsverfahren hier besonders einfach gestalten plus vielleicht auch noch zusätzlich einen ermäßigten Beitrag vorsehen ja dass die ist jedem Gesetzgeber ja völlig frei das ist vor allem deswegen wichtig weil ja dieser orf-beitrag flächendeckend für alle gleich in
Gleicher Höhe eingeführt werden soll also alle über eine kam geschoren werden und insoweit möchte ich auch die eine Aussage von der verbindinger mit einer Einschränkung versehen nämlich dass bei einer Budget Finanzierung auch das ganze von Steuern finanziert wird naja wenn Sie bedenken dass die lohnsteuereinheit der größten Brocken ist im Budget die
Aber wiederum von der Verdiensthöhe abhängt also die sozial gestaffelt ja und und also leider zu diesen Tagesordnungspunkt der schöpft ja also da könnte man in diesem Punkt noch nachbessern dankeschön danke bitteschön das Thema Befreiung ich habe es nochmal rausgesucht also die derzeitigen Grenzen für Befreiungen sind 1243,43 aber eben auch nicht für alles
Sondern wir erwähnt wurde nur um bestimmten Voraussetzungen und da muss man sich jetzt schon Fragen führen das ist bei einem Personenhaushalt derzeit 150 Euro unter der Armutsgefährdungsschwelle ja also das ist halt eine Grenze die ist wirklich niedrig angezogen ja und ich das betrifft das lässt sich auch fortsetzen zwei Personen Haushalt also diese
Differenz ist da und die Frage ob man zumindest so eine Befreiung an der Armut gefährdungsgrenze ansetzt das finde ich wäre was was man zumindest Bedenken könnte und wie man das dann löst ob man das quasi dann umverteilt aus den Beiträgen oder ob man das quasi aus Steuermitteln finanziert ist wieder eine
Nachgelagerte frage ich glaube beides ist denkbar ich möchte nur noch ergänzen und sagen ja stimmt bei der Lohnsteuer eine starke Progression wir haben aber bei der ganzen indirekten Steuern eine eine regressive verteilungswirkung das heißt aufkommensbezogen gibt es eigentlich keine große Umverteilungen zum Steuer wenn wir zu dem zu der Thema Debatte in
Deutschland noch ein Wort kurz sage ich glaube was man da sieht und ich glaube das ist auch eine Zukunft geblickt für Österreich von großer relevant zu den Deutschland gibt es seit zehn Jahren die Haushaltsabgabe wurde aber quasi erst zweimal erhöht in diesem Zeitraum auch wenn man durch den
Durch die Auswertung des Bezirk in den Kreises einen größere ein größeres Beitragsvolumen hatte das jahrelang rückgestellt wurde deshalb kam zu keinen weiteren Erhöhungen die letzte Erhöhung und das hat man dann Österreich auch mitbekommen ist aber nicht wie eigentlich vorgesehen durch 16 Länder Einigung der deutschen Bundesländer erfolgt sondern erst durch Urteil des
Deutschen Bundesverfassungsgerichts und das ist derzeit auch die Debatte in Deutschland geführt wird wie geht man in Zeiten der Teuerung mit steigenden Kosten auch in Medienbereich damit um was versteht man eigentlich unter Beitrag Stabilität weil das Beitrag Stabilität unter Berücksichtigung oder meint das nominale Beitrag Stabilität was eine jährliche beitragskürzung bedeuten würde und diese
Debatte beschäftigt geführt und also ich sehe das zumindest in Deutschland nicht dass es hier in nächster Zeit zu einer politischen Erhöhung des Beitrags kommen wird ich glaube da ist es sehr wichtig glaube ich dass man in Österreich einen pragmatischere Lösung vorgesehen hat dass jetzt der Beitrag mal eingefroren
Wird nominal aber das danach eigentlich wie auch schon bisher ein relativ geregeltes Verfahren zur dann Erhöhung oder Anpassung entsprechend von teuerungsnotwendigkeiten möglich sein wird vielleicht noch ein zweiter Satz zu dem was könnte man noch mit dem Blick auf Deutschland lernen die gremienstruktur wurde mehrfach angesprochen ich glaube auch dass in
Österreich man sich hier in der Aufsicht nicht genau entschieden hat was man möchte weil der Stiftungsrat für einen klassisch Aufsichtsratsgremium zu groß ist gleichzeitig trotzdem irgendwelche repräsentativitätsansprüche erfüllen soll dann gibt es anders als den Publikumsrat aber relativ wenig echte Einflussmöglichkeiten hat abgesehen von der Wahl von Mitgliedern der Stiftungsrats hier wäre sicher denkbar
Ob man nicht der stärker ein klares zwei kann man System und dafür Zeichen oder zwei gremiensystem einführt mit einem größeren auf Repräsentativität hin optimierten Gremium das auch echte Kompetenzen hat wie zum Beispiel eben die Wahl der Mehrheit der Mitglieder eines dann kleineren professionelleren Aufsichtsgremiums genauso ist es in Deutschland bei den
Landesumfanganstalten da gibt es überall Rundfunkgeräte die relativ groß sind auf Repräsentativität hin gestaltet und Verwaltungsräte die kleiner sind und ihr einem Aufsichtsrat entsprechen zum letzten möchte ich noch Eingehen auf die Frage der Abgeordneten blieminger zu den Folgen für die privaten Mediensektor hier möchte ich auch verweisen es gibt
In Österreich meines Wissens jetzt nur sehr wenig Forschung dazu es gibt aber aus Deutschland und das UK sehr aktuelle Studien zu den Auswirkungen der Existenz eines öffentlichen Rundfunks auch für den privaten Mediensektor und da gibt es natürlich im publizistischen aufmerksamkeitswettbewerb auch eine Konkurrenzsituation aber eben nicht nur
Sondern zeigen Studien von Roman und mal zu kartoffels UK von Zabel und Logik für Deutschland dass wir eigentlich auch durchaus Spieler Effekte haben dass wir Industrie Medien und kulturpolitische Effekte haben von denen auch private Anbieter profitieren weil die Öffentlich-Rechtlichen kontinuierlicher teilweise risikoreicher in substanzaufbau in Produktionen investieren und gerade auch an privaten
Markt die dann überhaupt die Voraussetzung die Basis schaffen das private Mitbewerber überhaupt auch halbwegs kostengünstig produzieren können und Medienförderung wurde angesprochen ich möchte als letzten Punkt noch einen Aspekt hinweisen der wo bereits auch im jetzigen System es zu einer Kooperation zwischen ORF und den privaten Medienanbietern kommt ich weiß nicht ob
Allen das hier bewusst ist es gibt bereits seit Jahren die Austria Videoplattform der aber wo jedes Jahr 30.000 plus Videos des ORF zur Nutzung für die Abbau Mitglieder zur Verfügung gestellt werden die aber Mitglieder sind natürlich die privaten Medienunternehmen die diese zu sehr sehr geringen Kosten nutzen können
Ich glaube das in diesem Bereich von Infrastruktur auch von Bereitstellung von Inhalten noch mehr möglich wäre ich glaube man müsste nur überlegen das stärker auch unter freien Lizenzen zu machen dass ihm nicht nur private Mitbewerber sondern auch gemeinnützige und andere Medien darauf zugreifen können Plattformen wie zum Beispiel die
Wikipedia ich danke danke schön danke ich möchte nur ganz kurz eingehen auf die Frage nach dem nach der Vorgabe und nach dem öffentlich-rechtlichen Auftrag und ergänzend zu dem was schon gesagt wurde hinzufügen dass man § ۴e ORF Gesetz auch lesen muss im Zusammenhang der sich mit dem besonderen Auftrag für ein Online-Angebot
Beschäftigt und dieser Paragraph 4 ehe eine Vielzahl an jetzt neuen Voraussetzungen oder einhegungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einem neuen Absatz 2 und dann in weiterer Folge einem neuen Absatz 2a vorsieht was zur Folge haben wird dass man die Frage der Frau Abgeordneten Blimlinger dahingehend was denn jetzt sozusagen die die privaten bedroht aus
Den bisher vorliegenden Studien die schon zitiert wurden nur sehr eingeschränkt beantworten kann weil natürlich diese Vorgaben auch Einfluss auf den Markt haben und in diesen Vorgaben viel steht darüber wie sich das Verhältnis von Bewegtbild zu Text und so weiter und Überblick versus vertiefte Berichterstattung aus hat man kann also glaube ich auf diese
Frage nur antworten dass das so richtig genau niemand weiß dass aber das was da derzeit drinnen steht offensichtlich Ergebnis eines politischen Kompromisses und nicht so sehr einer Zukunftsperspektive ist wie sich der Medienmarkt insgesamt gestalten wird zudem will ich sagen das war ja auch mehrfach ein Thema das aus meiner Sicht die Veränderungen ausgesprochen
Dynamisch bleiben werden sie haben heute vielleicht in der Früh auch gelesen dass ein großer deutscher privater Anbieter inzwischen anfängt in Printproduktion künstliche Intelligenz systematisch einzusetzen vor dem Hintergrund dieser Veränderungen im Markt ist es glaube ich ausgesprochen schwierig hier eine über mehrere Jahre laufende Prognose für die Zukunftsentwicklung aufzuwerfen zusammenfassend würde ich daher auf
Diese Fragen gerne antworten wollen dass wir die Marktverzerrung sicherlich thematisieren müssen dass aber diese Marktverzerrung durch externe Faktoren beeinflusst wird die nicht nur in Österreich stattfinden und man mit einer rein nationalen Perspektive die nicht ausreichend erfassen wird danke vielen Dank zu Wort ist niemand mehr gemeldet die Debatte ist geschlossen das Hearing und
Der öffentliche Teil der Sitzung ist somit beendet ich danke den geladenen Experten sowie den Anwesenden ZuhörerInnen für kommen und ersuche Sie nun den Saal wieder zu verlassen
ID: eruxXMydzNA
Time: 1687293562
Date: 2023-06-21 01:09:22
Duration: 01:21:10
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